Dazu bedarf es einer grundlegenden Neuordnung des Bildungswesens unter zentraler Führung des Bundes. Die Rentnerinnen und Rentner Partei fordert ein bundeseinheitliches Schulsystem mit gleichen Lehrmethoden, Lehrinhalten, Lernzielen und Abschlüssen. Die RRP wird sich dafür einsetzen, ihre Bildungs-Politik, so auszurichten, dass zukünftig alle Kinder, in der gesamten Bundesrepublik, die gleichen, Bildungschancen vorfinden sowie nach ihren Veranlagungen und Neigungen optimal unterrichtet und gefördert werden. Nicht die Herkunft oder die finanziellen Möglichkeiten der Eltern sollen den Weg der Ausbildung festlegen, sondern allein die Talente und Leistungen der Schülerinnen und Schüler bestimmen in einem offenen und modernen Schulsystem den Weg zu einem bestmöglichen Schul- und Ausbildungsabschluss. Die RRP wird keine neuen Schulsysteme oder Unterrichtsmethoden erfinden, sondern sich vorwiegend an den bewährten und erfolgreichen Modellen der benachbarten Länder in Europa orientieren, deren Bildungssysteme zum Beispiel in den Pisa-Vergleichen ihre zukunftsweisenden Erfolge belegten.
Das Bildungs- Schul- und Ausbildungsmodell der Rentnerinnen und Rentner Partei: Der Schule vorgeschaltet wird der Pflichtbesuch des Kindergartens /der Vorschule ab dem vollendeten 4. Lebensjahr. Voraussetzung für die Einschulung ist die Schulreife und insbesondere die Beherrschung der deutschen Sprache. Unter Vorschulunterricht ist Erziehung und Unterricht zu verstehen, die den Kindern in dem Jahr vor dem Beginn des regulären Schulunterrichts zu Teil werden. Ziel des Vorschulunterrichts ist es, die Lernvoraussetzungen der Kinder zu verbessern. Eine Befreiung von der Kindergarten-, Vorschule und Schulpflicht ist deshalb vom Grundsatz her nicht möglich. Ausnahmen sind nur nach sorgfältiger Einzelprüfung in begründeten Fällen zu gestatten, wenn gesichert ist, dass dem Kind daraus keine Nachteile erwachsen. Die Rentnerinnen und Rentner Partei fordert anstelle des völlig überholten, auf die drei Stände aus dem Mittelalter zurück zu führenden drei "Klassensystems" Hauptschule, Mittelschule und Gymnasium, die Einführung einer offenen Schulform in Gestalt von "Gesamtschulen" von der ersten Klasse bis zum Abschluss als Ganztagsschule, ohne feste Klassenstrukturen mit einem flexiblen Kurssystem. Lernen ist immer individuell. Freie Entfaltung führt schließlich zu einem besseren Lernen und einem höheren Niveau. Die teilweise schon in Deutschland bestehenden Gesamtschulen haben die wenigsten Schulabgänger ohne Schulabschluss und insgesamt die leistungsfähigsten Absolventen. Alle Schüler werden in einer gemeinsamen Schulform, nach einem "Grundunterricht“ in den Basisfächern, individuell nach ihrem Entwicklungsstand und ihrer Begabung optimal gefördert, wobei das Lernen, gemeinsam mit Schülern unterschiedlichen Alters und Bildungsstufen zusätzliche Lerneffekte fördert! Die zur Zeit in Niedersachsen laufenden Projekte mit den so genannten Familienklassen, in denen Kinder von Klasse 1 bis 4 zusammen lernen, müssen beobachtet und ggf. zur Regel gemacht werden. Gesamtschule – Grundunterricht: Das allgemeine Ziel des Grundunterrichts ist es, die Kinder und Jugendlichen dabei zu unterstützen, zu ethisch verantwortlich handelnden Mitgliedern des Gemeinwesens heranzuwachsen. Im Grundunterricht wird besonderer Wert auf das Erlernen der im Leben erforderlichen praktischen und theoretischen Fähigkeiten gelegt. Der eigentliche Schulbildungsweg mit dem Besuch der Gesamtschule, und zwar in dem Jahr, in dem das Kind das sechste Lebensjahr vollendet. Die Gesamtschule dauert neun Jahre und endet, wenn der Jugendliche das Lernpensum der Gesamtschule absolviert hat oder zehn Jahre seit Beginn der Lernpflicht vergangen sind. Die Gesamtschule endet zwar nicht in einer Abschlussprüfung, aber mit der Absolvierung ihres Lernpensums erhält der Schüler die Befähigung zum Besuch weiterführender Schulen, also einer berufsbildenden Schule oder einer gymnasialen Oberstufe. Nach der Gesamtschule stehen die Jugendlichen vor einer wichtigen Wahl: Fortsetzung der allgemeinbildenden Ausbildung an der gymnasialen Oberstufe oder Bewerbung um einen Platz in einer berufsbildenden Schule. Für Kinder mit Lernschwierigkeiten muss Sonderschulunterricht organisiert werden. Alle ständig in Deutschland wohnenden Kinder – auch die Kinder ausländischer Bürger – sind gesetzlich verpflichtet, das Lernpensum des Grundunterrichts zu absolvieren. Diese Lernpflicht kann durch Teilnahme am Gesamtschulunterricht erfüllt werden oder dadurch, dass sich die Kinder auf andere Weise das diesem Pensum entsprechende Wissen aneignen. In der Gesamtschule haben die Schüler die sechs ersten Jahre einen Klassenlehrer, der entweder alle oder zumindest mehrere Fächer unterrichtet. In den letzten drei Jahren der Gesamtschule erfolgt der Unterricht durch auf einzelne Fächer spezialisierte Fachlehrer. In den Schulen werden im Grundunterricht die Fächer Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Physik, Chemie, Geschichte, Sozialkunde, Sport, Musik, Kunst, Handarbeit, Hauswirtschaft, Religion und Werte und Normen, Biologie und Geographie sowie Umweltkunde angeboten.
Darüber hinaus können die Schüler in den verschiedenen Klassen freiwillige Fächer nach ihrem eigenen Interesse wählen. Die Organisation des Gesamtschulunterrichts obliegt den Gemeinden. Die Gemeinden sind verpflichtet, für alle in der Gemeinde wohnenden Kinder Gesamtschulunterricht zu organisieren bzw. dafür zu sorgen, dass die Kinder im Schulalter Unterricht bekommen. Der Gesamtschulunterricht ist für alle kostenlos und es herrscht Lernmittelfreiheit. Die tägliche Schulzeit, mit der Möglichkeit am Nachmittag z.B. gemeinsam Hausaufgaben zu erledigen reicht in die Nachmittagsstunden. Daher erhalten die Schulkinder in der Schule täglich eine kostenlose warme Mahlzeit. Der Unterricht muss in der Nähe der Wohnung des Kindes durchgeführt werden. Hat der Schulweg eine Länge von mehr als 5 Kilometern, obliegt die Organisation von Schülertransporten und die Übernahme der Kosten hierfür der für den Schulunterricht zuständigen Behörde. Nach der Gesamtschule – Gymnasiale Oberstufe: Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe richtet sich in erster Linie an 16- bis 19-jährige Schüler. Die gymnasialen Oberstufen suchen sich ihre Schüler selbst aufgrund des Schulerfolgs in der Gesamtschule aus. Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert zwei bis vier Jahre, wobei das Lerntempo und die Lernfortschritte sehr stark individuell variieren. Der Unterricht erfolgt nach dem Kurssystem, und die Wahl der einzelnen Kurse bestimmen auch das Tempo, mit dem die gymnasiale Oberstufe absolviert wird. Wegen der unterschiedlichen Kursentscheidungen der Gymnasiasten gibt es auch keine Jahrgangsklassen mehr, sondern die gymnasiale Oberstufe ist klassenlos. Die gymnasialen Kurse sind teilweise obligatorisch, vertiefend und auf praktische Anwendung ausgerichtet. Die gymnasiale Oberstufe endet mit dem Abitur, bei der es sich um eine bundesweit gleichzeitig stattfindende einheitliche Abschlussprüfung handelt. Es umfasst vier obligatorische
Prüfungen – in deutsch, in einer oder mehreren Fremdsprachen sowie in Mathematik oder Realia. In der Realiaprüfung kann der Abiturient seine Fragen aus verschiedenen Fächern wählen. Zur Auswahl stehen die Fächer Biologie, Geographie, Chemie, Physik, Geschichte oder Sozialkunde, Religion, Werte und Normen, Philosophie oder Psychologie. Zusätzlich zu den obligatorischen Fächern kann der Abiturient auch an Prüfungen in wahlfreien Fächern teilnehmen. Die Prüfungsaufgaben werden alljährlich von einem dem Unterrichtsministerium unterstehenden Reifeprüfungsausschuss ausgearbeitet. Dieser Ausschuss bewertet auch die Antworten aller Prüflinge nach einheitlichen Kriterien. Äußerliches Merkmal für das Bestehen der Reifeprüfung ist die weiße Studentenmütze, welche die Absolventen der Reifeprüfung im Frühjahr oder im Herbst auf ihrer Abiturientenfeier erhalten. Mit dem Abschluss der gymnasialen Oberstufe hat der Jugendliche gleichzeitig auch die Befähigung zum Besuch weiterführender höherer Bildungseinrichtungen erlangt. Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe zielt denn auch in erster Linie auf eine Weiterbildung auf der höchsten Stufe des Bildungssystems ab. Ziel sollte sein, dass etwa die Hälfte eines Jahrganges die gymnasiale Oberstufe besucht, die man im übrigen auch später noch als Erwachsener absolvieren kann. Nach der Gesamtschule – Berufliche Grundausbildung: Wenn ein Jugendlicher sich nach dem Besuch der Gesamtschule für eine berufliche Grundausbildung entscheidet, kann er unter zahlreichen verschiedenen Ausbildungsalternativen und – bereichen wählen. Die berufliche Grundausbildung wird sowohl in speziellen berufsbildenden Schulen als auch als sog. Lehrvertragsausbildung absolviert. Es stehen unterschiedliche, berufliche Grundausbildungswege zur Verfügung. Das Ausbildungsspektrum besteht aus folgenden Bereichen: Ressourcenwirtschaft, Technik und Verkehr, Handel und Verwaltung, Tourismus-, Ernährungs- und
Wirtschaftsbereich, Sozial- und Gesundheitssektor, Kultursektor sowie Freizeit- und Sportsektor. Zweck der Berufsausbildung ist es, die im Berufsleben erforderlichen beruflichen Fähigkeiten sowie die Fertigkeiten zur Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zu vermitteln. Die berufliche Grundausbildung dauert drei Jahre und verleiht auch die Befähigung für ein nachfolgendes Hochschulstudium. Die berufsbildenden Schulen wählen sich die neuen Schüler hauptsächlich aufgrund früherer Ausbildungserfolge aus, aber manche Lehranstalten können auch spezielle Aufnahmeprüfungen durchführen. In allen beruflichen Ausbildungsgängen ist deutsch, eine Fremdsprache, Mathematik, Physik und Chemie, Sport und Gesundheitskunde, Sozialkunde, Unternehmens- und Arbeitskunde sowie Kunst und Kultur gemeinsame Lehrfächer. Der Berufsausbildungsabschluss umfasst auch eine größere Abschlussarbeit. Charakteristisch für die Berufsausbildung sind neben der theoretischen Ausbildung Lernabschnitte in eigenen Werkstätten der berufsbildenden Lehranstalten sowie ein Werkspraktikum. Berufliche Grundausbildung wird von Kommunen, Gemeindezweckverbänden sowie privaten Institutionen angeboten. Der Unterricht in der beruflichen Grundausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos. In der Lehrvertragsausbildung schließen der Ausbildungsanbieter, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen auf die Ausbildungszeit befristeten Arbeitsvertrag. Die theoretische Ausbildung erfolgt also im Zusammenhang mit der praktischen Arbeit. Darüber hinaus kann die Ausbildung auch mit einer sog. Demonstrationsprüfung absolviert werden. Dabei kann der Auszubildende unabhängig davon, auf welche Weise er seine beruflichen Fertigkeiten erworben hat, durch eine Demonstrationsprüfung nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Grundlagen seines Berufes beherrscht. Der Prüfling kann an dieser Prüfung direkt aus dem Berufsleben heraus ohne eine vorbereitende Ausbildung teilnehmen. Studium: Die Universitäten wählen ihre Studenten durch Aufnahmeprüfungen selbst aus. Für etwa ein Drittel der Angehörigen eines Jahrganges werden Anfängerstudienplätze bereitgestellt. Die größten Ausbildungssektoren bilden die technisch- wissenschaftlichen, die geisteswissenschaftlichen und die naturwissenschaftlichen Fächer. Voraussetzung für einen Studienplatz an einer Fachhochschule ist das Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung. Erwachsenenbildung: Die Erwachsenenbildung nimmt – insbesondere in den vergangenen zwanzig Jahren – einen immer wichtigeren Stellenwert in der Ausbildungspolitik ein. Das Ausbildungsniveau der älteren Bevölkerung ist niedriger als das der jüngeren, so dass Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten benötigt werden. Die Erwachsenenbildung muss angesichts der zunehmenden, stetigen Veränderungen des Arbeitsmarktes zukünftig wesentlich stärker gefördert werden Die Erwachsenenbildung als Instrument der Arbeitsmarktpolitik hat schon jetzt zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ihre Ziele sind es, die Verfügbarkeit von fachlich hoch qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern und die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Für die arbeitsmarktpolitisch motivierte Erwachsenenbildung ist das Arbeitsministerium zuständig, das bei verschiedenen Lehranstalten Kurse und Ausbildungseinheiten für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer in Auftrag gibt. Für die Teilnehmer sind solche Kurse kostenlos. Erwachsenenbildung wird u.a. an Universitäten, Fachhochschulen, Berufsfachschulen, Zentren für berufliche Erwachsenenbildung, Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und Sommeruniversitäten erteilt. Das Spektrum umfasst zu einem Abschluss führende berufliche Erstausbildung, als offene Lehrveranstaltungen angebotene Veranstaltungen aus dem regulären Studienbetrieb, auf Qualifikationsprüfungen vorbereitenden Unterricht (z.B. Sprachprüfungen und berufliche Prüfungen), lehrvertragsbezogenen Unterricht sowie Kurse zur Unterstützung beruflicher Fertigkeiten und ergänzenden Aufbau- und Ergänzungsunterricht. Darüber hinaus kann die Erwachsenenbildung Unterricht zu staatsbürger und sozialkundlichen Themen sowie Hobbykurse einschließen. Der auf einen Studienabschluss abzielende Unterricht ist kostenlos. Der übrige Unterricht ist teilweise entgeltlich, aber es werden sowohl kostenlose als auch nach betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkulierte kostenpflichtige Kurse angeboten. Das Unterrichtsministerium finanziert die Erwachsenenbildung und ist auch für ihre Weiterentwicklung verantwortlich. Erwachsene haben auch die Möglichkeiten, Lernpensen der Gesamtschule oder der gymnasialen Oberstufe zu absolvieren und an Abendgymnasien oder Abendschulen die Reifeprüfung abzulegen. An den Abendgymnasien wird auch Unterricht für Ausländer angeboten. Dieses moderne Schulsystem welches in den erfolgreichen "Pisa-Ländern" in Europa und darüber hinaus, genau so oder zumindest sehr ähnlich, seine Bewährungsprobe längst bestanden hat und nachweislich belegbare Vorteile bietet, muss auch in Deutschland schnellstmöglich und ganzheitlich zum Einsatz kommen. Weitere Verzögerungen und engstirniges Privilegiendenken dürfen unsere Kinder und Enkelkinder nicht länger gegenüber unseren europäischen Nachbarn benachteiligen! Studienabschlüsse und Meisterprüfungen müssen auch für begabte junge Menschen aus nicht wohlhabenden Familien erreichbar sein. Ein Studium nach erfolgter Berufsausbildung muss ermöglicht werden. Die staatlichen Fördermöglichkeiten sind dahingehend zu überprüfen und ggf. neu zu ordnen. Studiengebühren werden für die Dauer der Regelstudienzeit nicht erhoben. Die Universitäten werden einer permanenten Qualitätskontrolle unterworfen. Da Räumlichkeit und Ausstattung der meisten Schulen den an sie gestellten Anforderungen nicht entsprechen, fordert die Rentnerinnen und Rentner Partei die Schaffung eines angemessen finanziell ausgestatteten Bundes- Unterrichtsministerium oder Bundes-Kultusministeriums. Dieses soll die Verantwortung für ein bundeseinheitliches Schulwesen mit einheitlichen Schulabschlüssen sowie Bildungs- und Ausbildungswegen übernehmen. Zudem soll es mit den Kultusministerien anderer deutschsprachiger Länder eine weitgehende Harmonisierung der Bildungswege und der Bildungsabschlüsse aushandeln. Ebenso soll die Lehrer-Aus- und -weiterbildung zentral vom Bund gesteuert werden. Einheitliche Schulkleidung: Schulkleidung ist die Arbeitskleidung in der Schule. Schulkleidung hat viele Vorteile! Sie stärkt die Position der Schwachen in der Klassengemeinschaft. "Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit" klar! - "Uniformierung und Gleichmacherei" - in keinem Fall! Für Schüler, die Schulkleidung tragen, ist das, was sie sind, wichtiger, als das, was sie haben. Deshalb führt Schulkleidung nicht zu Gleichmacherei sondern fördert die individuelle Entwicklung der Schüler. Modefragen und egozentrische Selbstdarstellung sind am Vormittag kein Thema. Schüler lernen, sich situationsabhängig, verschiedenen Anlässen gemäß zu kleiden. Selbstwertgefühl wird aufgrund von Persönlichkeit und Sozialkompetenz erworben, nicht über die Identifikation mit Markenkleidung. Markenkleidung und das damit verbundene, vermeintlich attraktive Aussehen wird den Schülern im Laufe Ihres Schullebens immer wichtiger. Schüler, die sich teure Markenartikel nicht leisten können, werden deshalb oftmals ausgegrenzt . Gemeinsame Schulkleidung verbessert die Akzeptanz der Schule als Ort des Lernens. Wenn Schüler ihre "Arbeitskleidung" bis in den Nachmittag tragen, benötigen sie deutlich weniger Kleidung. Zudem ist Schulkleidung günstiger als Markenkleidung. Das schont das Budget der Eltern doppelt. Entwurf: Michael Tietzel Freitag, 8. Oktober 2010 |