RRP-Bildungspolitik PDF Drucken E-Mail

Dazu bedarf es einer grundlegenden Neuordnung des
Bildungswesens unter zentraler Führung des Bundes. Die
Rentnerinnen und Rentner Partei fordert ein
bundeseinheitliches Schulsystem mit gleichen
Lehrmethoden, Lehrinhalten, Lernzielen und Abschlüssen.

Die RRP wird sich dafür einsetzen, ihre Bildungs-Politik, so
auszurichten, dass zukünftig alle Kinder, in der gesamten
Bundesrepublik, die gleichen, Bildungschancen  vorfinden
sowie nach ihren Veranlagungen und Neigungen optimal
unterrichtet und gefördert werden.

Nicht die Herkunft oder die finanziellen Möglichkeiten der
Eltern sollen den Weg der Ausbildung festlegen, sondern
allein die Talente und Leistungen der Schülerinnen und
Schüler bestimmen in einem offenen und modernen
Schulsystem den Weg zu einem bestmöglichen
Schul- und Ausbildungsabschluss.

Die RRP wird keine neuen Schulsysteme oder
Unterrichtsmethoden erfinden, sondern sich vorwiegend
an den bewährten und erfolgreichen Modellen der
benachbarten Länder in Europa orientieren, deren
Bildungssysteme zum Beispiel in den Pisa-Vergleichen ihre
zukunftsweisenden Erfolge belegten.


Das Bildungs- Schul- und Ausbildungsmodell  
der Rentnerinnen und Rentner Partei:

Der Schule vorgeschaltet wird der Pflichtbesuch des
Kindergartens /der Vorschule ab dem vollendeten 4.
Lebensjahr. Voraussetzung für die Einschulung ist die Schulreife
und insbesondere die Beherrschung der deutschen Sprache.
Unter Vorschulunterricht ist Erziehung und Unterricht zu
verstehen, die den Kindern in dem Jahr vor dem Beginn des
regulären Schulunterrichts zu Teil werden. Ziel des
Vorschulunterrichts ist es, die Lernvoraussetzungen der Kinder
zu verbessern.

Eine Befreiung von der Kindergarten-, Vorschule und
Schulpflicht ist deshalb vom Grundsatz her nicht möglich.
Ausnahmen sind nur nach sorgfältiger Einzelprüfung in
begründeten Fällen zu gestatten, wenn gesichert ist, dass dem
Kind daraus keine Nachteile erwachsen.  

Die Rentnerinnen und Rentner Partei fordert anstelle des völlig
überholten, auf die drei Stände aus dem Mittelalter zurück zu
führenden drei "Klassensystems" Hauptschule, Mittelschule und
Gymnasium, die Einführung einer offenen Schulform in Gestalt
von "Gesamtschulen" von der ersten Klasse bis zum Abschluss
als Ganztagsschule, ohne feste Klassenstrukturen mit einem
flexiblen Kurssystem. Lernen ist immer individuell. Freie
Entfaltung führt schließlich zu einem besseren Lernen und
einem höheren Niveau. Die teilweise schon in Deutschland
bestehenden Gesamtschulen haben die wenigsten
Schulabgänger ohne Schulabschluss und insgesamt die
leistungsfähigsten Absolventen.

Alle Schüler werden in einer gemeinsamen Schulform, nach
einem "Grundunterricht“ in den Basisfächern, individuell nach
ihrem Entwicklungsstand und ihrer Begabung optimal gefördert,
wobei das Lernen, gemeinsam mit Schülern unterschiedlichen
Alters und Bildungsstufen zusätzliche Lerneffekte fördert! Die
zur Zeit in Niedersachsen laufenden Projekte mit den so
genannten Familienklassen, in denen Kinder von Klasse 1 bis 4
zusammen lernen, müssen beobachtet und ggf. zur Regel
gemacht werden.

Gesamtschule – Grundunterricht:

Das allgemeine Ziel des Grundunterrichts ist es, die Kinder und
Jugendlichen dabei zu unterstützen, zu ethisch verantwortlich
handelnden Mitgliedern des Gemeinwesens heranzuwachsen.
Im Grundunterricht wird besonderer Wert auf  das Erlernen der
im Leben erforderlichen praktischen und theoretischen
Fähigkeiten gelegt.  
Der eigentliche Schulbildungsweg  mit dem Besuch der
Gesamtschule, und zwar in dem Jahr, in dem das Kind das
sechste Lebensjahr vollendet. Die Gesamtschule dauert neun
Jahre und endet, wenn der Jugendliche das Lernpensum der
Gesamtschule absolviert hat oder zehn Jahre seit Beginn der
Lernpflicht vergangen sind.  
Die Gesamtschule endet zwar nicht in einer Abschlussprüfung,
aber mit der Absolvierung ihres Lernpensums erhält der Schüler
die Befähigung zum Besuch weiterführender Schulen, also einer
berufsbildenden Schule oder einer gymnasialen Oberstufe. Nach
der Gesamtschule stehen die Jugendlichen vor einer wichtigen
Wahl: Fortsetzung der allgemeinbildenden Ausbildung an der
gymnasialen Oberstufe oder Bewerbung um einen Platz in einer
berufsbildenden Schule.

Für Kinder mit Lernschwierigkeiten muss Sonderschulunterricht
organisiert werden. Alle ständig in Deutschland wohnenden
Kinder – auch die Kinder ausländischer Bürger – sind gesetzlich
verpflichtet, das Lernpensum des Grundunterrichts zu
absolvieren. Diese Lernpflicht kann durch Teilnahme am
Gesamtschulunterricht erfüllt werden oder dadurch, dass sich
die Kinder auf andere Weise das diesem Pensum entsprechende
Wissen aneignen.  
In der Gesamtschule haben die Schüler die sechs ersten Jahre
einen Klassenlehrer, der entweder alle oder zumindest mehrere
Fächer unterrichtet. In den letzten drei Jahren der
Gesamtschule erfolgt der Unterricht durch auf einzelne Fächer
spezialisierte Fachlehrer.  
In den Schulen werden im Grundunterricht die Fächer Deutsch,
Fremdsprachen, Mathematik, Physik, Chemie, Geschichte,
Sozialkunde, Sport, Musik, Kunst, Handarbeit, Hauswirtschaft,
Religion und Werte und Normen, Biologie und Geographie sowie
Umweltkunde angeboten.  


Darüber hinaus können die Schüler in den verschiedenen
Klassen  freiwillige Fächer nach ihrem eigenen Interesse
wählen.
Die Organisation des Gesamtschulunterrichts obliegt den
Gemeinden. Die Gemeinden sind verpflichtet, für  alle in der
Gemeinde wohnenden Kinder Gesamtschulunterricht zu
organisieren bzw. dafür zu sorgen, dass die Kinder im
Schulalter Unterricht bekommen.
Der Gesamtschulunterricht ist für alle kostenlos und es herrscht
Lernmittelfreiheit.  
Die tägliche Schulzeit, mit der Möglichkeit am Nachmittag z.B.
gemeinsam Hausaufgaben zu erledigen reicht in die
Nachmittagsstunden. Daher  erhalten die Schulkinder in der
Schule täglich eine kostenlose warme Mahlzeit. Der Unterricht
muss in der Nähe der Wohnung des Kindes durchgeführt
werden. Hat der Schulweg eine Länge von mehr als 5
Kilometern, obliegt die Organisation von Schülertransporten
und die Übernahme der Kosten hierfür der für den
Schulunterricht zuständigen Behörde.


Nach der Gesamtschule  –  
Gymnasiale Oberstufe:

Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe richtet sich in
erster Linie an 16- bis 19-jährige Schüler. Die gymnasialen
Oberstufen suchen sich ihre Schüler selbst aufgrund des
Schulerfolgs in der Gesamtschule aus.  
Der Besuch der gymnasialen Oberstufe dauert zwei bis vier
Jahre, wobei das Lerntempo und die Lernfortschritte sehr stark
individuell variieren. Der Unterricht erfolgt nach dem
Kurssystem, und die Wahl der einzelnen Kurse bestimmen auch
das Tempo, mit dem die gymnasiale Oberstufe absolviert wird.
Wegen der unterschiedlichen Kursentscheidungen der
Gymnasiasten gibt es auch keine Jahrgangsklassen mehr,
sondern die gymnasiale Oberstufe ist klassenlos. Die
gymnasialen Kurse sind teilweise obligatorisch, vertiefend und
auf praktische Anwendung ausgerichtet. Die gymnasiale
Oberstufe endet mit dem Abitur, bei der es sich um eine
bundesweit gleichzeitig stattfindende einheitliche
Abschlussprüfung handelt. Es umfasst vier obligatorische


Prüfungen – in deutsch, in einer oder mehreren Fremdsprachen
sowie in Mathematik oder Realia.  
In der Realiaprüfung kann der Abiturient seine Fragen aus
verschiedenen Fächern wählen. Zur Auswahl stehen die Fächer
Biologie, Geographie, Chemie, Physik, Geschichte oder
Sozialkunde, Religion, Werte und Normen, Philosophie oder
Psychologie. Zusätzlich zu den obligatorischen Fächern kann
der Abiturient auch an Prüfungen in wahlfreien Fächern
teilnehmen.  
Die Prüfungsaufgaben werden alljährlich von einem dem
Unterrichtsministerium unterstehenden Reifeprüfungsausschuss
ausgearbeitet. Dieser Ausschuss bewertet auch die Antworten
aller Prüflinge nach einheitlichen Kriterien. Äußerliches Merkmal
für das Bestehen der Reifeprüfung ist die weiße
Studentenmütze, welche die Absolventen der Reifeprüfung im
Frühjahr oder im Herbst auf ihrer Abiturientenfeier erhalten.  
Mit dem Abschluss der gymnasialen Oberstufe hat der
Jugendliche gleichzeitig auch die Befähigung zum Besuch
weiterführender höherer Bildungseinrichtungen erlangt. Der
Unterricht in der gymnasialen Oberstufe zielt denn auch in
erster Linie auf eine Weiterbildung auf der höchsten Stufe des
Bildungssystems ab.  
Ziel sollte sein, dass etwa die Hälfte eines Jahrganges die
gymnasiale Oberstufe besucht, die man im übrigen auch später
noch als Erwachsener absolvieren kann.


Nach der Gesamtschule –  
Berufliche Grundausbildung:

Wenn ein Jugendlicher sich nach dem Besuch der Gesamtschule
für eine berufliche Grundausbildung entscheidet, kann er unter
zahlreichen verschiedenen Ausbildungsalternativen und –
bereichen wählen. Die berufliche Grundausbildung wird sowohl
in speziellen berufsbildenden Schulen als auch als sog.
Lehrvertragsausbildung absolviert.
Es stehen unterschiedliche, berufliche Grundausbildungswege
zur Verfügung. Das Ausbildungsspektrum besteht aus
folgenden Bereichen: Ressourcenwirtschaft, Technik und
Verkehr, Handel und Verwaltung,  Tourismus-, Ernährungs- und

Wirtschaftsbereich, Sozial- und Gesundheitssektor, Kultursektor
sowie Freizeit- und Sportsektor.  
Zweck der Berufsausbildung ist es, die im Berufsleben
erforderlichen beruflichen Fähigkeiten sowie die Fertigkeiten zur
Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zu
vermitteln.
Die berufliche Grundausbildung dauert drei Jahre und verleiht
auch die Befähigung für ein nachfolgendes Hochschulstudium.  
Die berufsbildenden Schulen wählen sich die neuen Schüler
hauptsächlich aufgrund früherer Ausbildungserfolge aus, aber
manche Lehranstalten können auch spezielle
Aufnahmeprüfungen durchführen.  

In allen beruflichen Ausbildungsgängen ist deutsch, eine
Fremdsprache, Mathematik, Physik und Chemie, Sport und
Gesundheitskunde, Sozialkunde, Unternehmens- und
Arbeitskunde sowie Kunst und Kultur gemeinsame Lehrfächer.
Der Berufsausbildungsabschluss umfasst auch eine größere
Abschlussarbeit.
Charakteristisch für die Berufsausbildung sind neben der
theoretischen Ausbildung Lernabschnitte in eigenen
Werkstätten der berufsbildenden Lehranstalten sowie ein
Werkspraktikum. Berufliche Grundausbildung wird von
Kommunen, Gemeindezweckverbänden sowie privaten
Institutionen angeboten. Der Unterricht in der beruflichen
Grundausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos.  
In der Lehrvertragsausbildung schließen der
Ausbildungsanbieter, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
einen auf die Ausbildungszeit befristeten Arbeitsvertrag. Die
theoretische Ausbildung erfolgt also im Zusammenhang mit der
praktischen Arbeit.  
Darüber hinaus kann die Ausbildung auch mit einer sog.  
Demonstrationsprüfung absolviert werden. Dabei kann der
Auszubildende unabhängig davon, auf welche Weise er seine
beruflichen Fertigkeiten erworben hat, durch eine
Demonstrationsprüfung nachweisen, dass er die theoretischen
und praktischen Grundlagen seines Berufes beherrscht. Der
Prüfling kann an dieser Prüfung direkt aus dem Berufsleben
heraus ohne eine vorbereitende Ausbildung teilnehmen.

Studium:

Die Universitäten wählen ihre Studenten durch
Aufnahmeprüfungen selbst aus. Für etwa ein Drittel der
Angehörigen eines Jahrganges werden Anfängerstudienplätze
bereitgestellt. Die größten Ausbildungssektoren bilden die
technisch- wissenschaftlichen, die geisteswissenschaftlichen
und die naturwissenschaftlichen Fächer.
Voraussetzung für einen Studienplatz an einer Fachhochschule
ist das Abitur oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.  

Erwachsenenbildung:

Die Erwachsenenbildung nimmt – insbesondere in den
vergangenen zwanzig Jahren – einen immer wichtigeren
Stellenwert in der Ausbildungspolitik ein. Das
Ausbildungsniveau der älteren Bevölkerung ist niedriger als das
der jüngeren, so dass Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
benötigt werden. Die Erwachsenenbildung muss angesichts der
zunehmenden, stetigen Veränderungen des Arbeitsmarktes
zukünftig wesentlich stärker gefördert werden
Die Erwachsenenbildung als Instrument der Arbeitsmarktpolitik
hat schon jetzt zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Ihre Ziele sind es, die Verfügbarkeit von fachlich hoch
qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern und die
Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu
erleichtern. Für die  arbeitsmarktpolitisch motivierte
Erwachsenenbildung ist das Arbeitsministerium zuständig, das
bei verschiedenen Lehranstalten Kurse und
Ausbildungseinheiten für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit  
bedrohte Arbeitnehmer in Auftrag gibt.
Für die Teilnehmer sind solche Kurse kostenlos.
Erwachsenenbildung wird u.a. an Universitäten,
Fachhochschulen, Berufsfachschulen, Zentren für berufliche
Erwachsenenbildung, Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen
und Sommeruniversitäten erteilt. Das Spektrum umfasst zu
einem Abschluss führende berufliche Erstausbildung, als offene
Lehrveranstaltungen angebotene  Veranstaltungen aus dem
regulären Studienbetrieb, auf Qualifikationsprüfungen
vorbereitenden Unterricht (z.B. Sprachprüfungen und berufliche
Prüfungen), lehrvertragsbezogenen Unterricht sowie Kurse zur
Unterstützung beruflicher Fertigkeiten und ergänzenden
Aufbau- und Ergänzungsunterricht. Darüber hinaus kann die
Erwachsenenbildung Unterricht zu staatsbürger und
sozialkundlichen Themen sowie Hobbykurse einschließen.  
Der auf einen Studienabschluss abzielende Unterricht ist
kostenlos. Der  übrige Unterricht ist teilweise entgeltlich, aber
es werden sowohl kostenlose als auch nach
betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkulierte kostenpflichtige
Kurse angeboten.
Das Unterrichtsministerium finanziert die Erwachsenenbildung
und ist auch für ihre Weiterentwicklung verantwortlich.  
Erwachsene haben auch die Möglichkeiten, Lernpensen der
Gesamtschule oder der gymnasialen Oberstufe zu absolvieren
und an Abendgymnasien oder Abendschulen die Reifeprüfung
abzulegen. An den Abendgymnasien wird auch Unterricht für
Ausländer angeboten.  

Dieses moderne Schulsystem welches in den erfolgreichen
"Pisa-Ländern" in Europa und darüber hinaus, genau so oder
zumindest sehr ähnlich, seine Bewährungsprobe längst
bestanden hat und nachweislich belegbare Vorteile bietet, muss
auch in Deutschland schnellstmöglich und ganzheitlich zum
Einsatz kommen. Weitere Verzögerungen und engstirniges
Privilegiendenken dürfen unsere Kinder und Enkelkinder nicht
länger gegenüber unseren europäischen Nachbarn
benachteiligen!

Studienabschlüsse und Meisterprüfungen müssen auch für
begabte junge Menschen aus nicht wohlhabenden Familien
erreichbar sein. Ein Studium nach erfolgter Berufsausbildung
muss ermöglicht werden. Die staatlichen Fördermöglichkeiten
sind dahingehend zu überprüfen und ggf. neu zu ordnen.
Studiengebühren werden für die Dauer der Regelstudienzeit
nicht erhoben. Die Universitäten werden einer permanenten
Qualitätskontrolle unterworfen.  

Da Räumlichkeit und Ausstattung der meisten Schulen den an
sie gestellten Anforderungen nicht entsprechen, fordert die
Rentnerinnen und Rentner Partei die Schaffung eines
angemessen finanziell ausgestatteten Bundes-
Unterrichtsministerium oder Bundes-Kultusministeriums. Dieses
soll die Verantwortung für ein bundeseinheitliches Schulwesen
mit einheitlichen Schulabschlüssen sowie Bildungs- und
Ausbildungswegen übernehmen. Zudem soll es mit den
Kultusministerien anderer deutschsprachiger Länder eine
weitgehende Harmonisierung der Bildungswege und der
Bildungsabschlüsse aushandeln. Ebenso soll die Lehrer-Aus-
und -weiterbildung zentral vom Bund gesteuert werden.

Einheitliche Schulkleidung:

Schulkleidung ist die Arbeitskleidung in der Schule.
Schulkleidung hat viele Vorteile!
Sie stärkt die Position der Schwachen in der
Klassengemeinschaft. "Einheitlichkeit und
Zusammengehörigkeit"  klar! - "Uniformierung und
Gleichmacherei" - in keinem Fall! Für Schüler, die Schulkleidung
tragen, ist das, was sie sind, wichtiger, als das, was sie haben.
Deshalb führt Schulkleidung nicht zu Gleichmacherei sondern
fördert die individuelle Entwicklung der Schüler.
Modefragen und egozentrische Selbstdarstellung sind am
Vormittag kein Thema. Schüler lernen, sich situationsabhängig,
verschiedenen Anlässen gemäß zu kleiden. Selbstwertgefühl
wird aufgrund von Persönlichkeit und Sozialkompetenz
erworben, nicht über die Identifikation mit Markenkleidung.
Markenkleidung und das damit verbundene, vermeintlich
attraktive Aussehen wird den Schülern im Laufe Ihres
Schullebens immer wichtiger. Schüler, die sich teure
Markenartikel nicht leisten können, werden  deshalb oftmals  
ausgegrenzt .
Gemeinsame Schulkleidung verbessert die Akzeptanz der
Schule als Ort des Lernens.
Wenn Schüler ihre "Arbeitskleidung" bis in den Nachmittag
tragen, benötigen sie deutlich weniger Kleidung. Zudem ist
Schulkleidung günstiger als Markenkleidung. Das schont das
Budget der Eltern doppelt.


Entwurf:  Michael Tietzel  Freitag, 8. Oktober 2010